Herr Rechtsanwalt Glaubitz bietet in seinem Steuerbüro umfassende Steuerberatung an.
Eine Bearbeitung erfolgt nur durch höchst qualifizierte und ständig fortgebildete Mitarbeiter/innen.
Die Steuerberatung umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Erstellen von Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
- Umsatz- u. Gewerbesteuererklärungen
- Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten
- Jahresabschlüsse
- Erstellung von Bilanzen für Einzelunternehmen und Gesellschaften
- Einnahmen-Überschußrechnungen
- Finanzbuchhaltung
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen
- betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Finanzbuchhaltung
- OPOS-Buchhaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Lohnbuchhaltung
- jede Art von Lohnbuchhaltung und Lohnberechnung per EDV
- Meldungen an die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger sowie an die Berufsgenossenschaften
- Lohnsteueranmeldungen
Zusätzlich berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Glaubitz Mandanten in allen Rechtsgebieten. Spezialisiert ist er im Bereich des Steuerrechts, der Steuerberatung, der Haftung des Steuerberaters, der Existenzgründung ausländischer Firmen in Deutschland und Europa, sowie des Strafrechts und Steuerstrafrechts.