Herr Rechtsanwalt Glaubitz berät und vertritt Mandanten auf allen Rechtsgebieten.
Überwiegend jedoch in den Bereichen :
- Steuerrecht, Steuerberatung
- Haftung des Steuerberaters
- Firmengründung in Deutschland und Europa
- gewerblicher Rechtschutz, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Medienrecht
- Strafrecht
- Steuerstrafrecht
Im Steuerrecht umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Glaubitz auch folgende Bereiche: - Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Erstellen von Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Streitigkeiten mit Finanzbehörden und Finanzgerichten
Bei der Firmengründung umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Glaubitz unter anderem auch folgende Bereiche:
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages
- Eintragung und Eröffnung der Gesellschaft
- Schutz der Marke
- Erstellung von AGB
- Einfuhrbestimmungen und CE-Kennzeichnungen
- Buchführung und Lohnbuchhaltung
- Steuerberatung und Bilanzierung
Im Strafrecht erfasst sein Tätigkeitsfeld unter anderem die Bereiche Kapitalstrafrecht, Revision in Strafsachen, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Umweltstrafrecht sowie Nebenklage und Opferrecht.
Herr Rechtsanwalt Glaubitz ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt.
Korrespondenzsprache: Englisch